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Ein Haus, das Erinnerungen weckt

Am 20. Oktober 1913 wurde das Schulhaus in Kurzrickenbach eingeweiht. Am vergangenen Samstag feierte die Schule mit vielen Gästen den 100. Geburtstag des alten Gemäuers. Heute ist das Schulhaus ein Schmelztiegel der Kulturen.

BARBARA HETTICH

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Thurgauer Anti-Koran-Initiative ist ungültig

LAUSANNE/FRAUENFELD. Die Thurgauer Initiative «Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher» ist definitiv ungültig. Laut Bundesgericht zielt das Volksbegehren nach dem Willen seiner Urheber einseitig auf den Islam ab und verletzt damit das Diskriminierungsverbot.

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Islamunterricht: Prüfung bestanden

KREUZLINGEN. Seit zwei Jahren können Kinder in Kreuzlingen den Islamunterricht besuchen. Eine externe Stelle hat alle Beteiligten befragt und stellt dem Pilotprojekt ein gutes Zeugnis aus. Der Unterricht sei transparent und soll weitergeführt werden.

SEVERIN SCHWENDNER

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Erstmals Initiative im Thurgau ungültig

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die Volksinitiative "Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher", die sogenannte Anti-Koran-Initiative, mit grosser Mehrheit für ungültig erklärt. Das ist eine Premiere im Ostschweizer Kanton.

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«Koran»-Initiative kommt zustande

FRAUENFELD. Die thurgauische Volksinitiative «Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher» ist offiziell zustande gekommen. Sie weist nach der Kontrolle 4466 gültige Unterschriften auf. Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Volksschulgesetzes, wonach Lehrbücher «weder frauenfeindlich, rassistisch noch mörderisch» sein dürfen. Die Initiative richtet sich ausdrücklich gegen den Koran. Sie will verhindern, dass er im Religionsunterricht an öffentlichen Schulen verwendet wird, wie dies im Islamunterricht für moslemische Kinder in Kreuzlingen der Fall ist. (id)

 

Quelle: TZ, 3. April 2012

 

  1. Anti-Koran-Initiative wird eingereicht
  2. Schmidhauser verteidigt Volksbegehren
  3. Volksinitiative will Koran verbannen
  4. Islamunterricht findet Anklang
  5. Rassismusklage: Tatbestand nicht erfüllt

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