Präsident:
Serdar Kaya
Konstanzerstr. 66 b
8280 Kreuzlingen
076 490 19 58
serdar.kaya571[at]gmail.com
Aktuarin: Laura Sulejmani
Kassierer: Murat Yavas
Beisitzer: Bashkim Imeri
Beisitzer: Osman Akman
Beisitzer: Bujar Emini
Beisitzerin: Tuğba Öztürk
Unsere Ehrenmitglieder:
Frau Susanne Dschulnigg
Herr Matthias Loretan
Herr Christoph Kreis
Herr Mark Keller
Liebe Eltern es-selamu alejkum
Ich lade Sie ganz herzlich zum Informationsabend ein, der am 03. April 2019, 19.00-20.30 Uhr im Schulhaus Bernegg stattfindet.
Islamischer Religionsunterricht
Primarschule Kreuzlingen
Runder Tisch der Religionen
Projekt islamischer Religionsunterricht
Matthias Loretan, Susanne Dschulnigg
Hauptstrasse 96
8280 Kreuzlingen
Kreuzlingen, im Juli 2010
(Angepasst im September 2013)
Inhaltsverzeichnis
- Runder Tisch der Religionen
- Ausländeranteil in Kreuzlingen
- Projektgruppe Islamischer Religionsunterricht
- Konzept
- Verein Islamischer Religionsunterricht
- Stellungnahme Schule Kreuzlingen
- Umsetzung des Projektes
- Finazierung
- Nach der Pilotprojektphase
Runder Tisch der Religionen
Der Runde Tisch der Religionen bietet ein Diskussionsforum für die verschiedenen Religionen und für weitere Interessierte. In ihm werden Impulse und Anregungen aufgenommen und in Veranstaltungen oder Projekte umgesetzt. Aus einem Workshop, organisiert im Jahr 2007 zum Thema „Islamischer Religionsunterricht – in Hinterhöfen oder im Klassenzimmer?“, ging das Projekt islamischer Religionsunterricht an der Primarschule hervor.
Ausländeranteil in Kreuzlingen
In Kreuzlingen lebten im Jahr 2009 18.933 Personen von denen 9731 (51,4 %) Schweizer und 9202 (48,6 %) Ausländer sind. Zurzeit leben ca. 2000 Muslime in Kreuzlingen. Davon sind ca. 200 Familien zahlende Mitglieder des albanisch-islamischen Vereins, 50 Familien gehören dem türkisch- islamischen Verein an.
Von den insgesamt 1900 Schülerinnen und Schüler sind 23 Prozent muslimischen Glaubens, evangelisch sind 24 Prozent, katholisch 32 Prozent.
Projektgruppe Islamischer Religionsunterricht
Um das Projekt Islamischer Religionsunterricht zu ermöglichen, wurde eine Projektgruppe zusammengestellt, die möglichst alle beteiligten Gruppierungen umfasst. Der Projektgruppe gehören Mitglieder folgender Organisationen an: albanisch-muslimische Gemeinde Kreuzlingen, türkisch-islamischer Verein, Schulgemeinde Kreuzlingen, Stadtverwaltung Kreuzlingen, evangelische Kirchgemeinde, katholische Pfarrei St. Ulrich, Pädagogische Hochschule.
Die einzelnen Mitglieder sind:
- Judith Borer, Dozentin an der pädagogischen Hochschule Thurgau
- Mark Keller, Dozent an der pädagogischen Hochschule Thurgau
- Matthias Loretan, Gemeindeleiter, katholische Pfarrei St. Ulrich, Kreuzlingen
- Susanne Dschulnigg, evangelische Kirchenvorsteherschaft Kreuzlingen
- Rehan Neziri, Imam albanische Religionsgemeinschaft
- Dzeljalj Kazimi, albanische Religionsgemeinschaft
- Mehmet Tekel, türkische Religionsgemeinschaft
- Serap Altintas, türkische Religionsgemeinschaft
- Hans-Jürgen Michael, Schulleiter Kreuzlingen
- Herbert Kammacher, Schulleiter Kreuzlingen
- Zeljka Blank-Antakli, Integrationsdelegierte der Stadt Kreuzlingen
Die Projektgruppe hat ihre Arbeit im September 2009 aufgenommen und in 6 Sitzungen das Projekt ausgearbeitet. Dabei sieht sich die Projektgruppe in der Funktion einer Hebamme. Sie erarbeitet das Konzept, hilft bei der konkreten Umsetzung, der Vereinsgründung und bei der Finanzierung. Die Realisierung wird an den zu gründenden Verein übergeben. Das Projekt wird durch die pädagogische Hochschule begleitet und ausgewertet.
Mit dem Projekt islamischer Religionsunterricht in der Primarschule werden folgende Ziele verfolgt:
- Religiöse Identitätsbildung
- Nutzen der Schule als wichtiger Sozialraum
- Förderung der Integration von muslimischen Kindern und deren Eltern
- Transparenz des Religionsunterrichtes erhöhen
- Abbau von Schwellen und Ängsten
- Förderung der Zusammenarbeit
- Interreligiöser Austausch
Konzept
In zwei bis drei Kreuzlinger Schulhäusern soll muslimischen Kindern der Mittelstufe versuchsweise während drei Jahren eine Wochenlektion islamischer Religionsunterricht erteilt werden. Dabei geht es um einen islamischen Unterricht, bei dem zentrale Inhalte des Glaubens aus einer Innenperspektive der Religionsgemeinschaft vermittelt werden. Der Religionsunterricht entspricht dem Unterricht, der von den Landeskirchen erteilt wird. Die muslimischen Eltern werden eingeladen, ihre Kinder für diesen Unterricht anzumelden. Ins Projekt einbezogen werden die Mittelstufenklassen der Kreuzlinger Primarschulen, wobei im ersten Jahr nur mit den 4. Klassen gearbeitet wird. Unterrichtssprache ist Hochdeutsch. Der Unterricht ist öffentlich, Schulbesuche sind möglich. Der Versuch wird im Verlauf der Projektphase ausgewertet. Über den weiteren Verlauf wird neu entschieden.
Die Umsetzung des Projektes beginnt ab August 2010. Die 24 angemeldeten Viertklässler aus 10 Klassen werden in zwei Gruppen in zwei Schulzentren unterrichtet.
Die Schulgemeinde Kreuzlingen stellt die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Der in der Zwischenzeit gegründete Verein für Islam-Unterricht in Kreuzlingen (VIUK) ist für die Durchführung des Projektes zuständig.
Die unterrichtende Person ist fachlich und didaktisch ausgebildet und gehört der islamischen Religionsgemeinschaft an. Der Lehrplan des Bundeslandes Bayern wird als Referenzlehrplan übernommen und den Gegebenheiten angepasst.
Verein Islamischer Religionsunterricht
Am 29. April 2010 wurde der Verein für Islam-Unterricht in Kreuzlingen (VIUK) (Siehe: Fotos) gegründet. Der Verein ist für die Durchführung des Projektes verantwortlich. Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass beide islamischen Gemeinschaften, albanisch-islamischer Verein und türkisch-islamischer Verein, im neuen Verein präsent sind. Damit ist gewährleistet, dass beide Religionsgemeinschaften gemeinsam das Projekt mittragen. Diese Integration kann als vorbildlich bezeichnet werden. Die Vereinsstatuten finden sich hier.
Stellungsnahme Schule Kreuzlingen
Ohne Zustimmung der Schulgemeinde Kreuzlingen ist das Projekt nicht durchführbar. Sowohl die Schulbehörden wie auch die Lehrkräfte stimmen dem Projekt zu. Sie erachten das Projekt als wichtige Chance. Damit findet der Unterricht in einem kontrollierten und offenen Rahmen statt. Muslimische Kinder werden mit ihrer eigenen kulturellen Identität ernst genommen und nicht ausgeschlossen.
Umsetzung des Projektes
Bis Juli 2010 haben sich von 29 Vierklässlern muslimischen Glaubens 25 angemeldet. Rehan Neziri, Imam des albanisch islamischen Vereins Kreuzlingen wird als Lehrer gewählt. Der Trägerverein bezahlt dem albanisch islamischen Verein die Lohnsumme.
Das dreijährige Pilotprojekt konzentriert sich auf die Mittelstufe. Der freiwillige Unterricht für muslimische Kinder soll vorerst in der vierten Klasse in zwei Primarschulzentren beginnen und dann auf die fünfte und sechste Klasse ausgeweitet werden. Fasst man die Mittelstufe (4.-6. Klasse) zusammen, könnten am Ende des Projekts rund 100 Kinder den islamischen Religionsunterricht besuchen. Wir rechnen damit, dass von den rund 100 Kindern der 4. – 6. Klasse im ersten Jahr etwa 25 (nur 4. Schuljahr), im zweiten Jahr 40 (4. Und 5. Schuljahr) und im dritten Jahr 60 Schüler (4. – 6. Schuljahr) den islamischen Religionsunterricht besuchen werden.
Finanzierung
Im Hinblick auf die Finanzierung des Projektes bzw. die Akzeptanz bei den Eltern und den Moscheegemeinschaften ist eine strenge Kostendisziplin notwendig. Bei den Kosten ist im Einverständnis mit der Person, die den islamischen Religionsunterricht voraussichtlich erteilen wird, sehr vorsichtig budgetiert worden. Wir hielten uns an den Ansatz, nach dem nebenamtliche Katechetinnen der Landeskirchen honoriert werden. Er beträgt Fr. 2‘750.- pro Jahresstunde. Die Budgetierung geht davon aus, dass die Schule Kreuzlingen die Räume kostenlos zur Verfügung stellt sowie die Lehrpersonen kostenlos kopieren dürfen.
Im Prinzip gehen wir davon aus, dass analog zur Finanzierung des konfessionellen Religionsunterrichtes durch die Landeskirchen die muslimischen Gläubigen grundsätzlich bzw. längerfristig für den islamischen Religionsunterricht selbst aufkommen müssen. Das Pilotprojekt soll unter anderem zeigen, ob und wie der islamische Religionsunterricht finanziert werden kann. Da die muslimischen Körperschaften nicht öffentlich anerkannt sind und deshalb keine Moscheesteuern bei ihren Mitgliedern erheben dürfen, liegt in der Finanzierung die eigentliche Knacknuss insbesondere für die längerfristige Organisation des islamischen Religionsunterrichtes. Es ist vor allem Sache der muslimischen Organisationen zu entscheiden, in welcher Richtung sie diesbezüglich eine politische Lösung anstreben:
-
öffentliche politische Anerkennung oder
-
Selbstorganisation
Im Rahmen des Pilotprojektes wird eine Mischfinanzierung angestrebt: ein Drittel der Kosten übernehmen die Eltern der Schulkinder und ein Drittel die beiden in Kreuzlingen ansässigen Moscheegemeinschaften. Den dritten Drittel organisiert die begleitende Projektgruppe über Beiträge von öffentlichen Organisationen, wirtschaftlichen Unternehmen und privaten Trägerschaften.
Aufwand
Aufwand |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
1. - |
Personal |
5'500 |
11'000 |
16'500 |
33'000 |
Lehrmittel |
600 |
1'500 |
1'800 |
3'900 |
Aufwand Total |
6'100 |
12'500 |
18'300 |
36'900 |
Ertrag |
||||
Eltern |
2'100 |
4'200 |
6'300 |
12'600 |
Moscheen gemeins. |
2'100 |
4'200 |
6'300 |
12'600 |
Beiträge Dritter |
2'100 |
4'200 |
6'300 |
12'600 |
Ertrag Toal |
6'300 |
12'600 |
18'900 |
37'800 |
Nach der Pilotprojektphase
Im Auftrag der Fachstelle Integration der Stadt Kreuzlingen und der Primarschulbehörde Kreuzlingen wurde dieses Projekt vom Zürcher Büro für Kulturprojekte und Evaluationen kultureval ausgewertet. Am Donnerstag, 27. September 2012 stellte die Autorin Tina Wodiunig die Ergebnisse der Öffentlichkeit vor.
Gestützt auf die Ergebnisse des Evaluationsberichtes empfehlten die Fachstelle Integration der Stadt Kreuzlingen und die Primarschulbehörde Kreuzlingen zusammen mit dem Runden Tisch der Religionen Kreuzlingen und dem VIUK die Weiterführung des schon bewährten Projektes.
Seit August 2013 wird der IRU als ein normaler Religionsunterricht geführt. Die Finanzierung des Unterrichtes wurde in zwei geteilt: den ersten Teil bedecken die beiden Moscheen aus Kreuzlingen, nämlich die albanische und die türkische Moschee, und den zweiten Teil übernehmen die Eltern der Kinder, die den IRU besuchen.
VEREINSSTATUTEN
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Revision Nr.: 002
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen "Verein für Islam-Unterricht in Kreuzlingen (VIUK)" besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. ZGB. Sitz des Vereins ist Kreuzlingen.
Art. 2 Ziel und Zweck
Ziel des VIUK ist die Förderung, Finanzierung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts an den Kreuzlinger Schulen.
Art. 3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern. Aktivmitglieder werden von der Albanisch Islamischen Gemeinschaft (nachfolgend AIG), der Türkisch Islamischen Gemeinschaft (nachfolgend TIG) und der Bosnischen Islamischen Gemeinschaft (nachfolgend BIG) in Kreuzlingen ernannt.
Ehrenmitglieder können Personen werden, die
a) sich besonders stark für die Gründung des Vereins eingesetzt haben.
b) sich besonders stark für die Entwicklung des Vereins eingesetzt haben.
Die Ehrenmitglieder werden vom Vorstand empfohlen. Über die Aufnahme der Ehrenmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.
Art. 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle.
Art. 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich auf Einladung des Vorstandes, unter Einhaltung einer 14-tägigen Einladungsfrist und Nennung der Traktanden, statt. Sie kann auch einberufen werden, wenn dies der Vorstand oder mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangt. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zur Entlastung des Vorstandes, die Genehmigung des Jahresprogramms und des Budgets, erstellt durch den Vorstand, Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle, sowie für die Festlegung der Mitgliederbeiträge. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Aufnahme und Ausschluss von Ehrenmitgliedern, Statutenänderungen und Aufhebung des Vereins bedürfen 2/3 der abgegebenen Stimmen.
An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Aktiv- und Ehrenmitglied je eine Stimme.
Jede ordnungsmässig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, es bedarf keiner Anwesenheit einer bestimmten Mindestzahl von Mitgliedern (qualifizierte Anwesenheit).
Bei Stimmengleichheit (Wahlen und Abstimmungen) entscheidet der Präsident per Stichentscheid.
Art. 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens sechs Aktivmitgliedern und wird jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist nicht eingeschränkt. Die AIG, TIG und BIG stellen mindestens je zweiVorstandsmitglieder. Der Vorstand konstituiert sich selbst und bestimmt aus seinen Reihen den Präsidenten, den Aktuar und den Kassierer. Der Präsident führt die rechtsgültige Unterschrift des Vereins im Kollektiv zu zweien mit einem anderen Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist zuständig für alle Aufgaben und Geschäfte des Vereins, die nicht der Mitgliederversammlung oder der Kontrollstelle vorbehalten sind. Der Vorstand hat über die budgetierten Ausgaben hinaus eine Ausgabenkompetenz von Fr. 3'000.- pro Jahr.
Art. 7 Kontrollstelle
Die Mitgliederversammlung wählt jedes Jahr zwei Revisoren aus den Aktivmitgliedern. Sie prüfen die Jahresrechnung zu Handen der Mitgliederversammlung.
Art. 8 Haftung
Der Verein haftet nur mit seinem Vermögen.
Art. 9 Erwerb der Mitgliedschaft
Als Mitglieder im Verein werden von der AIG, TIG und BIG in Kreuzlingen mindestens je sieben (7) Personen ernannt. Die Gemeinschaften achten darauf, dass die Eltern der am Schulunterricht teilnehmenden Schüler angemessen vertreten sind. Der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung eine Empfehlung zur Abstimmung über die Aufnahme der Ehrenmitglieder.
Art. 10 Austritt
Der Austritt eines Vereinsmitglieds kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende des Kalenderjahres erfolgen. Ein Ersatz wird durch die AIG, TIG und BIG innerhalb der Frist von 30 Tagen ernannt.
Art. 11 Ausschluss
Die Mitgliederversammlung kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt. Dem Ausgeschlossenen steht ein Rekursrecht an der nächsten ordentlichen Vereinsversammlung zu. Der Rekurs ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Ausschlussentscheides mit eingeschriebenem Brief an den Präsidenten zuhanden der Vereinsversammlung zu richten. Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt, wird vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen, ohne dass dem betreffenden Mitglied ein Rekursrecht an die Vereinsversammlung zusteht.
Art. 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins je zu einem Drittel an die AIG, TIG und BIG in Kreuzlingen.
Art. 13 Schlussbestimmungen
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 29. April 2010 in Kreuzlingen genehmigt.
Die erste Revision der Statuten wurde an der Jahresversammlung vom 30.09.2020 in Kreuzlingen genehmigt.
Die zweite Revision der Statuten wurde an der Jahresversammlung vom 15. Mai 2024 in Kreuzlingen genehmigt.
Der Präsident: Der Kassierer:
Serdar Kaya Murat Yavas
Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche Bezeichnung mit ein.