Leitideen des Lehrplans Islamischer Religionsunterricht Thurgau

Die kompetenzorientierte Didaktik des IRU-Lehrplans respektiert die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler

 

Anknüpfend an die Werte und Normen der Volksschule im Kanton Thurgau entwickelten die IRU-Trägervereine in Kreuzlingen, Romanshorn und Bürglen Leitideen. In der Form von Selbstverpflichtungen klärten sie, wie sie die Werte und Normen des säkularen demokratischen Bildungswesens in der Schweiz verstehen und wie sie zu ihnen stehen. Die Selbstverpflichtungen der IRU-Trägervereine sind einseitig erlassene vertrauensbildende Massnahmen, an die sich die muslimischen Lehrpersonen sowie die Verantwortlichen der IRU-Trägervereine in Kreuzlingen, Romanshorn und Bürglen freiwillig halten. 

Die aktuell gültige Fassung der Selbstverpflichtungen von 2023 lautet:

a.     «Die IRU-Projekte leisten einen Beitrag zur religiösen Bildung der Schüler und weisen diesen im Rahmen einer kompetenzorientierten Lehrplanung aus. Sie stellen Transparenz her in Bezug auf den Lehrplan und die approbierten Lehrmittel.

b.     Die interessierten Religionsgemeinschaften verpflichten sich zu demokratischen und rechtsstaatlichen Werten, Normen und Abläufen. Über die Organisation und Finanzierung des Unterrichts legen die Trägerorganisationen Rechenschaft ab gegenüber den beteiligten Schulgemeinden. 

c.     Die Lehrpersonen verfügen über eine theologische und didaktische Kompetenz und sind bereit, sich weiterzubilden. Der Unterricht wird evaluiert durch theologische oder didaktische Fachpersonen. Diese legen jährlich einen kurzen Bericht vor zuhanden des Trägervereins und der Schulbehörde.

d.     Die Unterrichtssprache ist Deutsch. 

e.     Analog zur Praxis des christlichen Religionsunterrichts ist der Unterricht öffentlich zugänglich.»

Mit den Selbstverpflichtungen dokumentieren die Träger der IRU-Projekte ihre demokratische und rechtsstaatliche Loyalität. Mit dem Lehrplan bekunden sie ihren Respekt vor der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler. 

In einer ersten Phase (2010-2021) orientierten sich die Verantwortlichen am Fachlehrplan für den Schulversuch Islamunterricht an der bayerischen Grundschule. In einer zweiten Phase (verbunden mit der Entwicklung des IRU-Projektes in Romanshorn) verschob sich 2022 der Fokus auf den Bildungsplan «Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung» des Landes Baden-Württemberg. In seiner Bekenntnis-Orientierung entsprach dieser Lehrplan dem didaktischen Konzept des (christlichen) Religionsunterrichts im Kanton Thurgau. Der empfohlene Lehrplan richtet die Lernziele an den angestrebten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aus und vermittelt diese mit entsprechenden Inhalten.  

Die IRU-Trägervereine sowie der Dachverband Islamischer Organisationen der Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein (DIGO) ermächtigten im Juni 2023 den Interreligiösen Arbeitskreis im Kanton Thurgau (IATG), die IRU-Belange bis zum Sommer 2026 auf kantonaler Ebene zu koordinieren. Im Rahmen dieses Mandats erteilte der Interreligiöse Arbeitskreis einer multireligiös zusammengestellten Fachgruppe den Auftrag, für die Projekte islamischen Religionsunterrichts einen Lehrplan zu entwickeln, welcher die kulturellen Verhältnisse in der Schweiz berücksichtigt.

Im Sommer 2024 legte die Fachgruppe den «Lehrplan Islamischer Religionsunterricht Thurgau» vor. Es ist der erste IRU-Lehrplan, der in der Schweiz von muslimischen Trägern approbiert wurde. Er orientiert sich am offiziellen Lehrplan 21 der Volksschule[1] sowie an den im Anschluss entwickelten, konfessionellen Lehrplänen für den christlichen Religionsunterricht im Auftrag der Landeskirchen[2]. Der aktuelle IRU-Lehrplan für den Kanton Thurgau ist kompetenzorientiert ausgerichtet. Diese gemeinsame Basis ermöglicht den Lehrpersonen innerhalb einer Schulgemeinde, sich aufeinander zu beziehen und Synergien für gegenseitige Absprachen oder für gemeinsame Unterrichtsprojekte zu bilden. 

Wie die christlichen Kinder im kirchlichen Religionsunterricht lernen die muslimischen Kinder im IRU ihren Glauben aus einer Binnenperspektive kennen. Dabei werden Haltungen und Inhalte islamischen Glaubens vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren diese im Kontext ihrer aktuellen Lebenswelt. Dabei lernen sie auch andere religiöse Traditionen kennen und begreifen, wie sie mit Menschen anderen Glaubens in Frieden zusammenleben können. Diese Haltung religiöser Toleranz lernen sie aus Quellen ihrer eigenen Religionstradition begründen. Sie lernen einen Islam kennen, bei dem die Ansprüche des Korans und jene der Schweizer Verfassung einander nicht widersprechen. Zudem erfahren sie, dass der Glaube an die Schöpfung wichtige Impulse zur Lösung der aktuellen ökologischen Probleme bieten kann. 

Die Didaktik des IRU-Lehrplans ist kompetenzorientiert. Während herkömmliche Lehrpläne ihre Lernziele auf das Vermitteln von Lerninhalten und Curricula fokussierten, fördern kompetenzorientierte Lehrpläne auch die Anwendung dieses Wissens und die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. 

«Kompetenz beschreibt also nicht nur die kognitiven Anteile des Lernens (das Wissen), sondern berücksichtigt auch handlungsorientierte Anteile (das Anwenden) sowie das Wollen bzw. die Haltung mit ihren emotionalen und motivationalen Aspekten. Eine Kompetenz zu haben, «etwas zu können», hat demnach mit Verständnis, Haltung und Fertigkeiten zu tun.» (Lehrplan, S. 7)

Die kompetenzorientierte Didaktik ist anspruchsvoll. Teile dieser ganzheitlichen Methode dürften die IRU-Lehrpersonen intuitiv auch schon früher gepflegt haben. Schon bisher beschränkte sich ihr Unterricht nicht auf die Instruktion von Glaubenswissen im Frontalunterricht oder auf die Reproduktion von Inhalten aus Lehrmaterialien. Die kompetenzorientierte Didaktik stellt nun allerdings die Autonomie der Schülerinnen und Schüler ins Zentrum. Sie sind nicht Objekte der Belehrung, sondern Subjekte ihrer persönlichen Identitätsentwicklung. Der IRU wird so nicht einfach zum Anwendungsbereich einer vorweg gesicherten islamischen Theologie, sondern wird zum Ernstfall einer islamischen Interpretations- und Lerngemeinschaft, in der sich die Beteiligten über tragfähige Antworten auf existenzielle Fragen verständigen.  

Dieser didaktische Paradigmenwechsel stellt die IRU-Lehrpersonen vor grosse Herausforderungen. Sie werden zu Organisatoren von Lernsituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Ressourcen und Kompetenzen entwickeln können. Im IRU-Lehrplan führen die Autoren für kompetenzorientierte Aufgabenstellungen  (Lehrplan, S. 9) folgende Kriterien auf:

·   «Sie setzen bei einer Frage mit aktuellem, lebensweltlichem Bezug oder mit der Begegnung einer für die Kinder und Jugendlichen interessanten Sache an.

·   Sie ermöglichen aktives und entdeckendes Lernen.

·   Sie lassen Raum für Mitbestimmung und eigene Steuerung bei Lerninhalten und Lernwegen.

·   Sie fordern die Kinder und Jugendlichen auf, ihre Erkenntnisse in unterschiedlichen Formen festzuhalten und zu dokumentieren, selbst zu erzählen und zu erklären.

·   Sie regen zu Stellungnahmen, Beurteilungen oder Handlungen an.

·   Sie ermöglichen das Nachdenken über den Glauben, die Welt und über das Lernen selbst.

·   Sie fordern das eigene Entwickeln, Gestalten und die Mitwirkung bei Vorhaben.»

 

Matthias Loretan, 11. August 2025

 

 



 

[1] Der Lehrplan 21 wurde von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (2010 – 2014) entwickelt (vgl. lehrplan21.ch) und vom Kanton Thurgau adaptiert und auf das Schuljahr 2017/18 in Kraft gesetzt (vgl. tg.lehrplan.ch).

[2] Der Lehrplan RU der Landeskirchen im Kanton Thurgau (https://tg.lehrplan-ru.ch/) baut auf dem Lehrplan der Volksschule im Kanton Thurgau auf und wurde auf das Schuljahr 2021/2022 in Kraft gesetzt.