FRAUENFELD. Der Thurgauer Regierungsrat will Schulräume nicht nur staatlich anerkannten Kirchen für ihren Religionsunterricht zur Verfügung stellen. Er empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, eine Motion des Sitterdorfer EDU-Kantonsrats Daniel Wittwer und 30 Mitunterzeichnern abzulehnen. Wittwer will im Volksschulgesetz einen Vorbehalt für anerkannte Gemeinschaften einfügen.

 

Nur in Kreuzlingen

Seit 1980 erteilen im Thurgau die Landeskirchen den Religionsunterricht als konfessionelle Glaubenslehre auf eigene Kosten. Die Räumlichkeiten der Schule können gratis benützt werden. Ein Fall, wie ihn die Motion verhindern will, gibt es nur in Kreuzlingen: In zwei Primarschulhäusern wird islamischer Religionsunterricht erteilt.

Mit der Einschränkung, wie sie die Motion fordere, werde «ohne Not in die Entscheidungsfreiheit der Schulgemeinden» eingegriffen, findet der Regierungsrat. Das Volksschulgesetz enthalte bisher keine Bestimmungen über die ausserschulische Nutzung von Schulhäusern. Die Schulgemeinden nähmen ihre Verantwortung wahr. Es gebe in der Praxis eine vielfältige Nutzung durch Vereine, Gemeindeversammlungen, Vorträge, Weiterbildungsveranstaltungen und militärische Nutzungen. «Dem Regierungsrat sind in diesem Zusammenhang noch nie irgendwelche Probleme bekanntgeworden.»

 

Gegen Freipass

Die Antwort der Regierung sei «ein bisschen dürftig ausgefallen», meint Wittwer. «Sie geht nicht auf das grundsätzliche Problem ein.» Es gehe nicht um den Einzelfall Kreuzlingen. Die Frage sei, ob das, was im Religionsunterricht in staatlichen Räumen gelehrt wird, dem schweizerischen Rechtssystem widerspreche. In öffentlichen Schulen müsse die Meinungsbildung auch im Religionsunterricht gewährt bleiben. Die Landeskirchen haben auf der Grundlage ihrer demokratischen Struktur ein Privileg, an den Schulen zu unterrichten. «Es ist falsch, andern Religionsgruppen einen Freipass zu geben.»

 

Quelle: TZ, 21. Dezember 2013